Terms of service

1. Allgemeines , Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen, auch wenn im Rahmen einer Geschäftsverbindung keine besondere Auftragsbestätigung ausgestellt wird, und auch wenn ein Widerspruch gegen Einkaufsbedingungen nicht erfolgt.

2. Lieferung

2.1, Wir sind berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, die gesondert berechnet werden, soweit nicht etwas anderes vereinbart worden ist

2.2, Unsere Lieferverpflichtung besteht unter dem Vorbehalt vollständiger und richtiger Selbstbelieferung, es sei denn, die Nichtbelieferung oder Verzögerung ist durch uns verschuldet

2.3, Die Lieferung erfolgt ab Fabrik; die Versandkosten trägt der Käufer. In jedem Falle – also auch bei “frei-Haus-Versand” trägt der Käufer das Transportrisiko. Eine Transportversicherung wird nur auf Verlangen und auf Kosten des Käufers abgeschlossen.

2.4, Bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, behördlichen Maßnahmen sowie solchen unverschuldeten Betriebsstörungen , die länger als 1 Woche gedauert haben oder voraussichtlich dauern, wird die Lieferungsfrist bzw. Abnahmefrist ohne weiteres um die Dauer der Behinderung, längstens jedoch um 5 Wochen zuzüglich Nachlieferungsfrist verlängert.
Schadensersatzansprüche sind in den vorgenannten Fällen ausgeschlossen.

2.5, Bei Sonderanfertigungen sind Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% zulässig. Sie werden in der Rechnung berücksichtigt.

2.6, Für alle Liefergegenstände behalten wir uns bezüglich der Maße und sonstigen technischen Werte die handelsüblichen Abweichungen vor, es sei denn, wir hätten Einhaltung der Maße ausdrücklich zugesichert.

2.7, Wir sind zu zumutbaren Teillieferungen berechtigt.

2.8, Im Falle des Verzuges mit unserer Lieferungsverpflichtung muß eine uns gesetzte Nachfrist mindesten 3 Wochen nach Nachfristsetzung betragen.

3. Preis & Fälligkeit

3.1,Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, verstehen sich unsere Preise pro Liefereinheit netto ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, welche in der Rechnung gesondert ausgewiesen wird.

3.2, Unsere Zahlungsbedingungen sind für Beträge unter 50€ innerhalb 10 Tagen rein netto. Bei Beträgen über 50€ innerhalb 10 Tagen mit 2% Skonto oder innerhalb 30 Tagen netto zahlbar.

3.3, Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt Verzugszinsen von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank p.a. zu fordern, wobei wir uns vorbehalten , auch einen höheren Verzugsschaden geltend zu machen.

3.4, Der Besteller kann gegen unsere Zahlungsansprüche nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns ausdrücklich anerkannt sind.

4. Vertragsabschluß

Aufträge an uns, Vertragsänderungen und Ergänzungen sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Telefonisch oder in anderer Form erteilte Aufträge gelten als angenommen, wenn Bestätigung unsererseits, Versendung oder Aushändigung der Ware und Rechnung erfolgt.

5. Gewährleistung und Haftung

5.1, Mängel sind uns innerhalb 10 Tagen schriftlich mitzuteilen

5.2., Bei berechtigter Mängelrüge haben wir das Recht auf Nachbesserung oder Lieferung mangelfreier Ersatzware innerhalb von 5 Wochen. Kommen wir mit der Mängelbeseitigung oder Ersatzleistung mehr als 2 Wochen in Verzug, schlägt sie fehl oder ist sie unmöglich, so ist der Käufer zur Rückgängigmachung des Kaufvertrages oder Herabsetzung des Kaufpreises berechtigt. Soweit sich nicht nachstehend etwas anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Käufers, gleich aus welchen Rechtsgründen, ausgeschlossen. Wir haften nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner nicht für Ansprüche wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft und der schuldhaften Verletzung vertragswesentlicher Pflichten.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1,Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum, im Rechtsverkehr mit Kaufleuten bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher uns aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer zustehenden Forderungen.

6.2, Für den Fall des Weiterverkaufs tritt der Käufer schon jetzt die Forderung aus dem Weiterverkauf an einen Dritten in Höhe des von uns in Rechnung gestellten Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten mit Rang vor dem Rest an uns ab. Der Käufer ist unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung der im voraus abgetretenen Forderungen ermächtigt. Der Widerruf darf nur im Falle des Verzuges mit einer Zahlung ausgeübt werden.

6.3, Der Käufer kann über die gelieferte Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes verfügen. Zu anderen Verfügungen, insbesondere Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen ist der Käufer nicht berechtigt. Von Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer uns sofort Kenntnis zu geben. Er ist verpflichtet, die Kosten von Interventionen zu erstatten. Bei Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Konkurses, eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens erlischt das Recht zur Weiterveräußerung bzw. Weiterverarbeitung oder zum Einzug der abgetretenen Forderungen.

6.4., Durch Verarbeitung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gem. § 950 BGB an der uns hieraus Verbindlichkeiten entstehen. Wenn die Vorbehaltsware verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis der Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware im Verhältnis zu dem Wert der neuen Sache. Für den Fall des Weiterverkaufs tritt der Käufer die Forderung aus dem Weiterverkauf an uns ab und zwar in Höhe unserer Miteigentumsquote.

6.5, Wir verpflichten uns, auf Verlangen des Käufers die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen nach unserer Wahl insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert unter Berücksichtigung der Wertschöpfung durch den Käufer die zu sichernden Forderungen nicht nur vorübergehend um mehr als 20% übersteigt. Maßgeblich für die Bemessung des realisierbaren Wertes ist der Rechnungspreis abzüglich Sicherheitsabschlag von 20%. Beiden Vertragsparteien steht der Nachweis frei, daß der realisierbare Wert höher oder niedriger ist.

7. Schadensersatz

7.1, In allen Fällen, in denen der Käufer zum Schadensersatz wegen Nichterfüllung verpflichtet ist, können wir vorbehaltlich des Nachweises eines höheren Schadens 20% des Kaufpreises als Schadensersatz verlangen. Dem Käufer steht der Nachweis frei, daß ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.

7.2, Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind Ansprüche des Käufers – gleich aus welchem Rechtsgrund – auf Schadensersatz ausgeschlossen. Wir haften insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers.

Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner nicht, wenn der Käufer wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung geltend macht oder wenn wir schuldhaft eine vertragswesentliche Pflicht verletzen. Im letztgenannten Fall ist unsere Ersatzpflicht für Sach- & Personenschäden auf die Deckungssumme einer branchenüblichen Produkthaftpflichtversicherung und auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens begrenzt.

8. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahlklausel

8.1, Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist Ravensburg

8.2, Im Verkehr mit Vollkaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts gilt, daß für alle Rechtsstreitigkeiten ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwerts einschließlich der Klagen aus Wechseln oder Schecks Gerichtsstand Ravensburg ist.

8.3, Es ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden; die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.

9. Teilunwirksamkeit

9.1, Sollte eine Vertragsbestimmung unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.